Aaron Ohrenstein – Der erste Rabbiner in München nach 1945

Aaron Ohrenstein wurde am 17. September 1909 in Berlin als polnischer Staatsbürger geboren. Von 1928 bis 1934 besuchte er das das Jüdisch-Theologische Seminar in Breslau und legte dort 1935 das Rabbinerexamen ab. Im Anschluss promovierte er im Mai 1935 in Prag mit einer Dissertation über „Chasdai Crescas Lehre von der Willensfreiheit“. Eine Anstellung als Rabbiner fand er 1937 in Berlin-Pankow in der Synagoge des privaten Religionsvereins Agudath Achim. Zuvor arbeitete er als Lehrer in Berlin.

Im Rahmen der sog. Polenaktion wurde Ohrenstein am 30. Oktober 1938 ausgewiesen und über die polnische Grenze verbracht. Er verblieb zunächst in Polen und leitete ein Waisenhaus in der Nähe von Warschau. Mit dem deutschen Überfall aus Polen floh er ins galizische Tarnopol, das zu dieser Zeit unter sowjetischer Kontrolle lag, und arbeitete in der jüdischen Gemeinde.

Nach der Eroberung Galiziens durch die Deutschen wurde Ohrenstein in ein Internierungslager gezwungen. Von dort gelang ihm die Flucht und damit die Rettung vor der Deportation. Ohrenstein überlebte versteckt im Untergrund.

Nach Kriegsende strandete Aaron Ohrenstein wie Zehntausende andere als Displaced Person in München. Vor 1933 zählte die Münchner jüdische Gemeinde 9.000 Mitglieder, im Frühjahr 1946 waren von ihnen nur knapp 800 wieder in München ansässig. Sie hatten Theresienstadt überlebt, waren untergetaucht oder kamen aus dem Exil zurück in die Stadt. Außerdem lebten knapp 60.000 jüdische Flüchtlinge, überwiegend aus Osteuropa, in München und Umgebung, etwa 35.000 von ihnen in DP-Camps.

Rabbiner Aaron Ohrenstein (Repro: Stadtarchiv München DE-1992-JUD-F-0279).

In der neugegründeten jüdischen Gemeinde der Stadt wurde Ohrenstein im Oktober 1945 als Rabbiner eingestellt. Er trat sein Amt, das er bis 1955 innehatte, zum 1. Dezember 1945 an und hielt seinen ersten Gottesdienst in München zu Chanukka. Als Gemeinderabbiner war Ohrenstein auch für den Religionsunterricht für Schulpflichtige „und die sittlich religiöse Beaufsichtigung der Jugend überhaupt“ zuständig, wie es in seinem Vertrag formuliert war. Ab 1947 war Ohrenstein auch Landesrabbiner des Landesverbandes der Israelitischen Kulturgemeinden in Bayern.

Zum größten Verdienst Ohrensteins gehörte „die Integration der jüdischen Displaced Persons in den kulturellen Verband der Gemeinde sowie deren Fürsorge“, so die Historikerin Juliane Wetzel. Es habe daher immer wieder heftige Auseinandersetzungen mit Julius Spanier, dem ersten Präsidenten der neugegründeten Gemeinde gegeben, der die osteuropäischen Juden, die als Flüchtlinge im Land der Täter gestrandet waren, ablehnte und beispielsweise nicht in Führungsrollen akzeptieren wollte.

Die Zeit der Verfolgung holte Ohrenstein in München immer wieder ein. Als er im November 1948 zu Besuch im Verlag der Süddeutschen Zeitung war und dort auch den Chefredakteur Franz Josef Schöningh traf, soll er ihn mit den Worten „Wir kennen uns doch aus Tarnopol, Herr Dr. Schöningh“, begrüßt haben. Schöningh war stellvertretender Kreishauptmann der deutschen Besatzungsverwaltung in Tarnopol gewesen. Ohrenstein bestätigte später im Namen der Israelitischen Kultusgemeinde jedoch ein allgemein gehaltenes Entlastungsschreiben für Schöningh.

Aaron Ohrenstein war Mitangeklagter in der „Auerbach-Affäre“. Philipp Auerbach, Präsident des bayerischen Landesentschädigungsamts, wurde 1952 wegen Amtsunterschlagung und Untreue des Amtes enthoben und verhaftet. Nachdem er in einem antisemitisch aufgeladenem Prozess zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, beging Auerbach Suizid. Ohrenstein wurde vorgeworfen, fehlerhafte oder gefälschte Dokumente leichtfertig beglaubigt zu haben. Er wurde zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt. Auch die Berichterstattung dazu war von deutlich antisemitischen Tönen gekennzeichnet und hob beispielsweise hervor, dass Ohrenstein die deutschen Gerichte als befangen bezeichnet habe und er die Anklage als Folge von Machenschaften innerhalb der jüdischen Gemeinde sah.

Ohrenstein legte Berufung ein und blieb noch bis 1955 in seiner Position als Gemeinderabbiner im Amt, trotz Widerstands auch innerhalb der jüdischen Gemeinde, was die internen Konflikte zwischen „deutschen“ und „osteuropäischen“ Juden erneut anheizte. Die juristische Auseinandersetzung zog sich noch über mehrere Jahre. Anfang 1957 wurde Ohrenstein, der zu dieser Zeit bereits keine Ämter mehr bekleidete, in der dritten Instanz wegen Betrugs schuldig gesprochen. Das Landgericht Augsburg verurteilte ihn zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung. In einem weiteren Prozess wegen Schwarzmarktgeschäfte und Schmuggel war er 1955 freigesprochen worden.

Rabbiner Aaron Ohrenstein starb am 25. Mai 1986 in München.

Quellen:

Juliane Wetzel, Jüdisches Leben in München, 1945–1951. Durchgangsstation oder Wiederaufbau, München 1987.

Anthony Kauders, Democratization and the Jews: Munich, 1945–1965, Nebraska 2004.

Michael Brocke/Julius Carlebach (Hg.), Biographisches Handbuch der Rabbiner. Teil 2: Die Rabbiner im Deutschen Reich 1871–1945, Berlin 2009.

Knud von Harbou, Wege und Abwege. Franz Josef Schöningh, der Mitbegründer der Süddeutschen Zeitung. Eine Biografie, München 2013.

Dokumente und Schriftwechsel, American Jewish Joint Distribution Committee Archives, New York (G55/64 und 75/89).